Wer kennt das nicht: Man greift im Supermarkt zur gewohnten Cracker-Packung, bezahlt an der Kasse und wundert sich später zu Hause, dass die Tüte verdächtig leicht wirkt. Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um Einbildung, sondern um eine weit verbreitete Praxis, die Verbraucherschützer seit Jahren kritisieren. Hersteller reduzieren den Inhalt ihrer Produkte, während die Verpackung optisch nahezu identisch bleibt – und der Preis häufig sogar steigt.
Das Phänomen der versteckten Preiserhöhung
Die Strategie ist so simpel wie wirksam: Statt den Preis einer Packung deutlich zu erhöhen, was Kunden sofort bemerken würden, verringern Produzenten einfach die Füllmenge. Die Verpackung behält ihre Größe, das Design bleibt weitgehend unverändert, und der durchschnittliche Käufer schöpft keinen Verdacht. Fachleute bezeichnen dieses Vorgehen als Shrinkflation – eine Wortschöpfung aus shrink (schrumpfen) und Inflation.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die durchschnittliche versteckte Preiserhöhung lag 2025 bei 28,4 Prozent. Zum Vergleich: Die allgemeine Teuerungsrate bei Lebensmitteln betrug im gleichen Zeitraum nur knapp zwei Prozent. Eine Studie im Auftrag von Lebensmittelklarheit zeigt zudem, dass sich 81 Prozent der Befragten durch versteckte Preiserhöhungen getäuscht fühlen. Bei vielen führt das zu Vertrauensverlust in die Hersteller und sogar zu einem Markenwechsel.
Bei Snackprodukten wie Crackern zeigt sich diese Praxis besonders deutlich. Die Packung wirkt durch geschickte Gestaltung dennoch voluminös: Mehr Luft zwischen den Produktlagen, breitere Zwischenräume oder zusätzliche Kartonverstärkungen täuschen über den tatsächlichen Inhalt hinweg.
Warum gerade Snackprodukte besonders betroffen sind
Knabbereien eignen sich aus Herstellersicht ideal für solche Mengenreduzierungen. Ihre knusprige, zerbrechliche Struktur erlaubt es, die Verpackung mit dem Argument des Transportschutzes zu rechtfertigen. Niemand hinterfragt eine größere Schachtel, wenn darin vermeintlich empfindliche Produkte geschützt werden sollen. Zudem kaufen viele Verbraucher diese Artikel nicht nach Gewicht, sondern nach Packungsgröße – ein psychologischer Effekt, den die Industrie gezielt ausnutzt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine öffentliche Liste mit über 1.000 Mogelpackungen, auf der Verbraucher Fälle melden können. Häufig betroffen sind dabei vor allem Markenprodukte und Süßwaren. Dokumentierte Beispiele umfassen Milka-Schokolade, die von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert wurde, Erdnuss Flippies Classic, die von 200 Gramm auf 175 Gramm schrumpften, sowie zahlreiche Fälle bei Joghurt, Tütensuppe und Eis.
Wie Verbraucher getäuscht werden: Die Methoden im Detail
Die Trickkiste der Hersteller ist vielfältig und wird ständig verfeinert. Luftpolster und Zwischenräume gehören zu den beliebtesten Mitteln: Einzeln verpackte Portionen werden mit mehr Abstand zueinander angeordnet, wodurch die Packung voller wirkt als sie ist. Verstärkte Kartonböden mit doppelwandigen Konstruktionen oder zusätzlichen Einlagen heben den Inhalt optisch an und suggerieren mehr Volumen.
Auch veränderte Stapelweisen kommen zum Einsatz: Weniger Lagen mit weniger Inhalt pro Lage, während die Packungshöhe jedoch ähnlich bleibt. Die Gewichtsangaben werden dabei oft in kleinerer Schrift gedruckt oder an weniger prominenter Stelle platziert, während bunte Werbeslogans ablenken. Manchmal werden sogar die einzelnen Produkte minimal dünner oder kleiner gestaltet, was bei geometrischen Formen kaum auffällt.
Der Grundpreis als wichtigstes Vergleichsinstrument
Gesetzlich sind Händler verpflichtet, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben – also den Preis pro 100 Gramm oder pro Kilogramm. Dieser Wert ist das einzige verlässliche Instrument, um verschiedene Packungsgrößen und Produkte fair miteinander zu vergleichen. Doch genau diese Information übersehen viele Käufer, da sie am Regalschild oft klein und unauffällig dargestellt wird.

Ein praktisches Beispiel: Eine Packung kostet 2,49 Euro und enthält 200 Gramm, was einem Grundpreis von 12,45 Euro pro Kilogramm entspricht. Eine andere Packung kostet 2,99 Euro bei 280 Gramm Inhalt – der Grundpreis liegt hier bei 10,68 Euro pro Kilogramm. Trotz des höheren Gesamtpreises ist die zweite Variante deutlich günstiger. Ohne Blick auf den Grundpreis würden die meisten Verbraucher zur vermeintlich günstigeren ersten Option greifen.
Rechtliche Grauzonen und ihre Ausnutzung
Streng genommen bewegen sich Hersteller bei der Mengenreduzierung oft in einem rechtlichen Graubereich. Solange die Nettoinhaltsmenge korrekt angegeben ist, verstoßen sie nicht gegen geltendes Recht. Problematisch wird es erst dann, wenn die Verpackungsgestaltung aktiv täuscht – etwa durch Sichtfenster, die nur die gefüllten Bereiche zeigen, oder durch Formulierungen wie „jetzt mit noch mehr Geschmack“, die eine Verbesserung suggerieren, während tatsächlich weniger Inhalt vorhanden ist.
Verbraucherschutzorganisationen fordern seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht für Mengenreduzierungen. Hersteller sollten verpflichtet werden, deutlich sichtbar auf Packungen hinzuweisen, wenn der Inhalt verringert wurde. Handel und Industrie lehnen das jedoch ab: Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie warnt vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten. Der Handelsverband Deutschland argumentiert, dass Mogelpackungen durch geltendes Lauterkeitsrecht bereits verboten und weiterer Regulierungsbedarf nicht bestehe.
Knapp 90 Prozent der Verbraucher fordern einen gut sichtbaren Hinweis auf der Verpackung, wenn die Füllmenge reduziert wurde. Bislang scheiterten entsprechende Gesetzesinitiativen jedoch am Widerstand der Lebensmittelindustrie. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird zwar Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen angestrebt, doch was daraus konkret wird, bleibt abzuwarten.
Andere Länder sind bereits weiter
In mehreren europäischen Ländern gelten bereits strengere Regelungen. Österreich hat sich kürzlich auf ein Gesetz geeinigt, wonach Händler Mengenreduzierungen bei gleichem Preis 60 Tage kennzeichnen müssen – bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. In Frankreich, Rumänien und Ungarn gelten entsprechende Pflichten bereits seit 2024. Frankreich geht sogar noch einen Schritt weiter: Verbraucher können versteckte Preiserhöhungen bei einer staatlichen Stelle melden.
Praktische Tipps für den nächsten Einkauf
Mit einigen einfachen Gewohnheiten lassen sich versteckte Mengenreduzierungen leicht aufdecken. Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig die dreistesten Fälle von Mogelpackungen auf ihren Websites und geben klare Empfehlungen: Den Grundpreis konsequent vergleichen, niemals nur den Gesamtpreis betrachten. Wenn eine Verpackung unverhältnismäßig groß wirkt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Nettogewichtsangabe.
Fotografieren Sie beim Einkauf gelegentlich die Etiketten Ihrer Standardprodukte mit dem Smartphone. So haben Sie einen direkten Vergleich, wenn Sie Wochen später wieder zur gleichen Packung greifen. Oft zeigt sich dabei: Das vertraute Produkt enthält plötzlich 20 oder 30 Gramm weniger. Hilfreich ist auch, beim Einräumen zu Hause die Packungen kurz zu wiegen oder zumindest das Gewichtsgefühl bewusst wahrzunehmen.
Wer sich bewusst getäuscht fühlt, sollte beim nächsten Einkauf zu einem anderen Produkt greifen und dies idealerweise auch kommunizieren. Bei begründetem Verdacht auf irreführende Verpackung können Fälle bei Verbraucherzentralen gemeldet werden. Je mehr Verbraucher diese Praktiken kennen und ansprechen, desto größer wird der öffentliche Druck auf Hersteller. Diese Aufmerksamkeit schützt nicht nur vor Enttäuschungen, sondern setzt auch ein Zeichen: Informierte Verbraucher lassen sich nicht beliebig täuschen.
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